Blitzschutz geht auch komfortabel – deutschlandweit für Bestandsgebäude

Zum Blitzschutz kann man einen Schutzhelm tragen und mit allem bewaffnet sein. Das wird aber nichts bringen. Entscheiden Sie sich also lieber für eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Blitzschutzanlagen durch Experten. Wo Sie schon einmal hier sind, RSI protect® übernimmt Blitzschutzprüfungen und Instandsetzungen an Bestandsgebäuden deutschlandweit. Gerne auch für Ihr Unternehmen! Unser Versprechen: Blitzschutz geht auch komfortabel. Sie sollen schließlich ganz entspannt bleiben können.

Unsere Leistungen im Bereich Blitzschutz

Wichtige Antworten rund um Blitzschutz

RSI protect® realisiert Blitzschutz an Bestandsgebäuden für alle Unternehmen deutschlandweit!

Mit Sitz in Heppenheim arbeiten wir unmittelbar an der südhessischen Bergstraße, inmitten der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar. Wir bedienen unterschiedlichste Unternehmen und Branchen im Odenwald, in Stuttgart, München, im Ruhrgebiet, in Berlin oder Hamburg. Kurzum: in allen Bundesländern!

Zu unseren Kunden zählen Facility und Property Management, Immobilienverwaltungen, Industrie, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, öffentliche Gebäude und zahlreiche Kommunen. Ebenso: größere Wohnkomplexe. Wir übernehmen die Überprüfung und Instandsetzung am inneren und äußeren Blitzschutz für sämtliche Bestandsbauten, außer an Ein- oder Zweifamilienhäusern. Wir prüfen, planen und installieren Blitzschutzsysteme für verschiedenste Gebäude und sorgen dafür, dass sie vor Blitzen optimal geschützt sind.

Ein Blitzeinschlag kann verheerende Folgen haben. Bei unvollständigem Schutz kann es zu Ausfall oder Zerstörung elektrischer Systeme und Anlagen, Datenverlust und im schlimmsten Fall zu Personenschäden kommen. Selbst wenn der Blitz nicht direkt im Gebäude einschlägt, können Überspannungen noch im Umkreis von bis zu zwei Kilometern Schäden verursachen. Abhilfe schaffen innerer und äußerer Blitzschutz, die Menschenleben sowie Ihre Immobilie schützen und einen dauerhaft unterbrechungsfreien Betrieb gewährleisten.

Beim Errichten von Wohn- und Zweckgebäuden ist ein Überspannungsschutz seit Oktober 2016 verpflichtend. Gebäude bzw. bauliche Anlagen müssen laut den Landesbauverordnungen mit dauerhaft wirksamen Blitzschutzanlagen versehen werden, wenn ein Blitzschlag aufgrund der Lage, der Höhe oder Nutzung leicht eintreten kann. Dies gilt auch, wenn schwerwiegende Folgen aufgrund eines Blitzschlages zu erwarten sind. Eine Blitzschutzanlage ist selbst dann vorgeschrieben, wenn nur eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.

Blitzschutz ist zwar nicht immer Pflicht, aber auf alle Fälle sinnvoll. Denn nicht geschützte elektrische Anlagen unterliegen beispielsweise nur einem eingeschränkten Versicherungsschutz. Auch Gebäudeversicherungen decken Überspannungsschäden in der Regel gar nicht oder nur bei direkten Blitzeinschlägen ab.

Die Blitzschutzklasse kann auf Basis einer Risikobewertung nach DIN EN 62305-2 bestimmt werden. Diese dient der Gefährdungsbeurteilung von Blitzeinschlägen in Gebäuden und spiegelt die zu erwartenden Bedrohungen und Schäden wider. Relevant hierfür sind unter anderem die Nutzung des zu schützenden Objekts und die Umgebungsbedingungen. Darüber hinaus können bestimmte Vorschriften oder auch der Bauherr Blitzschutzklassen definieren. Dies hat Auswirkungen auf Umfang und Konstruktion. Mit steigendem Wirkungsgrad erhöht sich der Aufwand, der zum Errichten des Blitzschutzsystems erforderlich ist. 

  • Blitzschutzklasse I
    • Rechenzentren, militärische Bereiche, Kernkraftwerke
    • Erforderlicher Wirkungsgrad: 98 %
  • Blitzschutzklasse II
    • Explosionsgefährdete Bereiche in Industrie und Chemie
    • Erforderlicher Wirkungsgrad: 95 %
  • Blitzschutzklasse III
    • Büros, Schulen, Verwaltungsgebäude, Hotels (> 60 Betten), Krankenhäuser,
      Kirchen, Lager, Photovoltaik (> 10 kW), Versammlungsstätten (> 100 Personen)
    • Erforderlicher Wirkungsgrad: 88 %

Beim Blitzschutz das große Ganze sehen

Schaubild | Blitzschutz | RSI protect®
Äußerer Blitzschutz

Der äußere Blitzschutz schützt vor direkten Blitzeinschlägen. Das bekannteste Bauteil ist dabei der Blitzableiter. Aber auch Fangleitungen, sonstige Ableitungen und Erdungsanlagen zählen dazu. Wichtig: Auch Dachinstallationen, etwa eine Photovoltaikanlage, sollten berücksichtigt werden.

Innerer Blitzschutz

Der innere Blitzschutz bewahrt Gebäude auch vor Blitzeinschlägen in der näheren Umgebung. Dazu gehören Überspannungableiter (meist Pflicht gemäß DIN VDE 0100-443/-534) und der Potenzialausgleich, der sämtliche elektrisch leitfähigen Geräte in das Blitzschutzsystem integriert, von der Klimaanlage bis zum Aufzug. Unterschieden wird in Grobschutz, Mittelschutz und Feinschutz.

Brandschutz

In Summe tragen der äußere und der innere Blitzschutz ebenso wie Elektroprüfungen nach DGUV und VdS zu einem ganzheitlichen Blitzschutz von Gebäuden bei. Lückenloser Brandschutz benötigt darüber hinaus thermografische Messungen und die Erfassung des Neutralleiterstroms und der Schutzleiterströme. 

Darum lohnt sich
Blitzschutz

  • Jährliche Investition in Blitzschutz

  • Kosten bei
    Blitzeinschlag
    oder
    Überspannungs-
    schaden

Mit RSI protect bleibt Ihre Privatsphäre ganz entspannt

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